Wer ein neu gebautes Haus oder eine neu gebaute Wohnung kauft, kann mit Recht davon ausgehen, ein Objekt in makellosem Zustand erstanden zu haben. Schließlich handelt es sich um eine der größten finanziellen Investitionen, die viele in ihrem Leben tätigen. Wenn allerdings erst beim Einzug Mängel entdeckt werden, die in Eigenregie beseitigt werden müssen, sorgt das berechtigterweise für Unmut.
Personen, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung kaufen, sind in den meisten Fällen mit ihrem Kauf und dem Kundenservice zufrieden. In der jüngsten Zufriedenheitsumfrage des britischen Wirtschaftsverbands „Home Builders Federation“ gaben 91 % der Befragten an, dass sie das Bauunternehmen ihres neuen Eigenheims weiterempfehlen würden, während mehr als 81 % mit dem geleisteten Service des Unternehmens nach dem Einzug zufrieden oder mehr als zufrieden gewesen seien.
Gleichzeitig meldeten 94 % der Befragten dem Bauträger ein Problem, das sie im neu erbauten Objekt entdeckt hätten. Im Rahmen der Erstellung von Mängellisten werden Fehler am Bauwerk identifiziert, die in der Regel ästhetischer Natur sind, manchmal aber auch mit der Funktionalität des Gebäudes in Zusammenhang stehen.
Welche Mängel können auftreten?
Mängel umfassen beispielsweise ein nicht korrekt eingebautes Fenster, eine Küchenschranktür, die sich nicht richtig schließen lässt, beschädigte Bodenfliesen oder ein undichtes Waschbecken. Es könnte sich allerdings auch um schwerwiegendere Probleme handeln, wie eine schiefe Treppe, ein Problem in den unterirdischen Abflussleitungen, schlechtes Mauerwerk oder sog. „Cold Spots“ in Wänden, an denen eine unzureichende (oder sogar gar keine) Dämmung vorgenommen wurde.
Einige dieser Probleme sind relativ leicht zu erkennen, andere halten sich allerdings versteckt. Der erforderliche Aufwand zur Behebung dieser Probleme kann durchaus Kopfzerbrechen bereiten, insbesondere bei Mängeln, die erst nach dem Einzug entdeckt werden. Die Behebung durch das Bauunternehmen wird dabei nicht selten zu einer zeitraubenden und frustrierenden Angelegenheit.
Die britische Verbraucherorganisation „Which?“ weist darauf hin, dass die Dienste eines professionellen Gutachters zur Mängelbesichtigung in Anspruch genommen werden könnten. Es gäbe im Vereinigten Königreich zwar keine offizielle Qualifizierung für die Durchführung von Mängelbeseitigungen und keine standardisierten Methoden. Es stünden allerdings eine Vielzahl von Unternehmen zur Verfügung, die mit der Erhebung von Mängeln beauftragt werden könnten.
Im Rahmen der Erstellung von Mängellisten wird im Vorfeld des Vertragsabschlusses eine gründliche Inspektion des Gebäudes vorgenommen. Diese Berichte kann der Käufer dann dem Unternehmen vorlegen, das das Gebäude errichtet hat, und verlangen, dass sämtliche in der Untersuchung festgestellten Mängel zeitnah behoben werden.
Durchführen einer Mängelbesichtigung in Neubauten
Praxisbeispiele zeigen, wie notwendig es ist, Mängelbesichtigungen beim Einzug in ein neu erbautes Haus durchzuführen. Mängel sind dabei in keinster Weise nur auf Personen ohne entsprechende Qualifikation z