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HOAI-Leistungsphasen im Überblick

Sie wollen Streit mit den Bauherr:innen vermeiden? Dann sollten Sie die Honorarverordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (kurz: HOAI) beachten.

Leistungsphasen nach HOAI

Als Grundlage für die Vergütung werden die neun Leistungsphasen aus §3 der HOAI herangezogen. Was genau die Phasen nach der HOAI bedeuten, erklären wir Ihnen hier.

Alles zu den Leistungsphasen der HOAI

Was sind die Leistungsphasen der HOAI Regeln

In der Honorarverordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (kurz: HOAI) sind nicht die zu erbringenden Leistungen geregelt. Die Leistungen, auf die sich die Leistungsphasen beziehen, sind nur wichtig, um die Preise zu ermitteln. Das heißt: Die Planungsleistungen werden in Deutschland nach der HOAI bezahlt.

Was müssen Architekt:innen und Ingenieur:innen leisten?

Was Architekt:innen und Ingenieur:innen konkret leisten müssen, wird im Bau- und Architekt:innenvertrag festgehalten. Bei der Unterzeichnung dieses sollten Sie also genau darauf achten, was darin gefordert wird.

Manche Leistungen wie das Bautagebuch innerhalb der Baudokumentation gehören zu den Grundleistungen und sind „zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich“ (§ 3 Abs. 2 HOAI).

Sie können noch weitere sogenannte „besondere Leistungen“ vereinbaren, die aber nicht vollständig in der HOAI erfasst wurden und deren Honorar dort nicht geregelt ist.

Wie wird das Honorar berechnet?

Jedem Leistungsbild sind neun Leistungsphasen zugeordnet. Für jede Leistungsphasen ist ein prozentualer Anteil des Gesamthonorars festgelegt. Wie viel genau das ist, sehen Sie in der folgenden Tabelle.

Was regelt die HOAI nicht?

Die HOAI führt die Leistungsphasen auf und ordnet diesen einen prozentualen Anteil des Gesamthonorars zu. Die Vergütung für die einzelnen Grundleistungen je Leistungsphase sind nicht definiert. Hier können jedoch sogenannte Splittingtabellen helfen, die Teilleistungen zu bewerten. Ebenso nicht in HOAI geregelt sind die besonderen Leistungen, die Sie im Vertrag festhalten können.

Gestalten Sie den gesamten Planungs- und Bauprozess effizienter.

Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung im Überblick

In der Objekt- und Fachplanung werden sieben Leistungsbilder voneinander unterschieden, die sich wiederum in neun Leistungsphasen (kurz: LP) untergliedern. In der Tabelle sehen Sie den Honoraranteil jeder einzelnen Leistungsphase an der Gesamtleistung. Alle neun Leistungsphasen eines Leistungsbildes zusammengenommen ergeben hundert Prozent.

Leistungsbild: Gebäude (§ 34 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 2 %
LP 2: Vorplanung 7 %
LP 3: Entwurfsplanung 15 %
LP 4: Genehmigungsplanung 3 %
LP 5: Ausführungsplanung 25 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 10 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
LP 8: Objektüberwachung 32 %
LP 9: Objektbetreuung 2 %
Leistungsbild: Innenräume (§ 34 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 2 %
LP 2: Vorplanung 7 %
LP 3: Entwurfsplanung 15 %
LP 4: Genehmigungsplanung 2 %
LP 5: Ausführungsplanung 30 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 7 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 3 %
LP 8: Objektüberwachung 32 %
LP 9: Objektbetreuung 2 %
Leistungsbild: Freianlagen (§ 39 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 3 %
LP 2: Vorplanung 10 %
LP 3: Entwurfsplanung 16 %
LP 4: Genehmigungsplanung 4 %
LP 5: Ausführungsplanung 25 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 7 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 3 %
LP 8: Objektüberwachung 30 %
LP 9: Objektbetreuung 2 %
Leistungsbild: Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 2 %
LP 2: Vorplanung 20 %
LP 3: Entwurfsplanung 25 %
LP 4: Genehmigungsplanung 8 %
LP 5: Ausführungsplanung 15 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 10 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
LP 8: Objektüberwachung 15 %
LP 9: Objektbetreuung 1 %
Leistungsbild: Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 2 %
LP 2: Vorplanung 20 %
LP 3: Entwurfsplanung 25 %
LP 4: Genehmigungsplanung 8 %
LP 5: Ausführungsplanung 15 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 10 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
LP 8: Objektüberwachung 15 %
LP 9: Objektbetreuung 1 %
Leistungsbild: Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 3 %
LP 2: Vorplanung 10 %
LP 3: Entwurfsplanung 15 %
LP 4: Genehmigungsplanung 30 %
LP 5: Ausführungsplanung 40 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 2 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8: Objektüberwachung
LP 9: Objektbetreuung
Leistungsbild: Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI)
LP 1: Grundlagenermittlung 2 %
LP 2: Vorplanung 9 %
LP 3: Entwurfsplanung 17 %
LP 4: Genehmigungsplanung 2 %
LP 5: Ausführungsplanung 22 %
LP 6: Vorbereitung der Vergabe 7 %
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe 5 %
LP 8: Objektüberwachung 35 %
LP 9: Objektbetreuung 1 %

Tabelle mit Leistungsbildern und Leistungsphase nach HOAI sowie dem prozentualen Anteil jeder Leistungsphase am Gesamthonorar. Stand: 09/2021.

Nachfolgend sehen Sie beispielhaft die Grundleistungen sowie mögliche besondere Leistungen je nach Leistungsphase der HOAI für das Leistungsbild „Gebäude“:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Im Rahmen der Grundleistungen der Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ gehört zu Ihren Aufgaben:

  • Sie klären die Aufgabenstellung anhand der Vorgaben und der Bedarfsplanung des Auftragsgebers.
  • Sie führen eine Ortsbesichtigung durch.
  • Sie beraten hinsichtlich des gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarfs.
  • Sie formulieren Entscheidungshilfen, um weitere Fachkräfte und -unternehmen für die Planung auszuwählen.
  • Sie fassen die Ergebnisse zusammen, erläutern und dokumentieren diese.

Besondere Leistungen in dieser Phase können sein: Bedarf ermitteln und planen, Funktions- und Raumprogramme aufstellen, Standortanalysen durchführen, bei der Grundstücks- und Objektsauswahl, -beschaffung und -übertragung helfen, notwendige Unterlagen für das Vorhaben beschaffen, technische Substanzerkundung anwenden, Umwelterheblichkeit und -verträglichkeit prüfen, Machbarkeitsstudie erstellen, Wirtschaftlichkeit untersuchen, eine Projektstrukturplanung ausarbeiten, Anforderungen aus Zertifizierungssystemen zusammenstellen, das Verfahren betreuen und bei der Vergabe der Planungs- und Gutachterleistungen mitwirken.

Leistungsphase 2: Vorplanung

In der zweiten Leistungsphase, der Vorplanung, gehören folgende Aufgaben zu den Grundleistungen:

  • Sie analysieren die Grundlagen und stimmen die Leistungen mit den anderen fachlichen Projektbeteiligten ab.
  • Sie sprechen die Zielvorstellungen ab und weisen auf Zielkonflikte hin.
  • Sie erarbeiten die Vorplanung. Außerdem untersuchen, zeigen und bewerten Sie Varianten nach gleichen Anforderungen. Dazu dienen maßstabsgetreue Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts.
  • Sie klären und erläutern die wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen des Projekts, zum Beispiel städtebauliche, gestalterische oder auch ökologische Vorgaben.
  • Sie stellen die Arbeitsergebnisse für andere Projektbeteiligte bereit, sodass diese ihre Leistungen integrieren und koordinieren können.
  • Sie führen die Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Sie erheben eine Kostenschätzung nach DIN 276 und gleichen diese mit den finanziellen Rahmenbedingungen des Projekts ab.
  • Sie erstellen einen Terminplan zum Planungs- und Bauablauf mit den wesentlichen Vorgängen.
  • Sie fassen die Ergebnisse zusammen, erläutern und dokumentieren diese.

Besondere Leistungen in dieser Phase können sein: Katalog für die Planung und Abwicklung der Programmziele aufstellen, alternative Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen (inklusive Kostenbewertung) untersuchen, Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems beachten und durchführen, Vorplanungsunterlagen nach besonderen Anforderungen ergänzen, Finanzierungspläne aufstellen und bei Kredit- und Fördermittelbeschaffung mitwirken, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen, 3D- oder 4D-Gebäudemodellbearbeitungen erstellen (Stichwort: BIM).

Architekt prüft Baupläne
Leistungsphase 2 – hoai © gettyimages/Westend61

Als besondere Leistung in Leistungsphase 2 können Sie statt 2-D-Pläne auch Modelle in 3D anfertigen.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

In der dritten Leistungsphase, der Entwurfsplanung, sind das die Grundleistungen:

  • Sie erarbeiten eine Entwurfsplanung mithilfe der Vorplanung. Dabei berücksichtigen Sie zum Beispiel ökologische oder öffentlich-rechtliche Vorgaben und binden die Planung anderer Projektbeteiligter ein sowie weitere fachliche Anforderungen ein.
  • Sie geben Ihre Arbeitsergebnisse an die anderen Projektbeteiligten weiter, sodass sie sie für ihre eigene Planung verwenden können.
  • Sie erstellen eine Objektbeschreibung.
  • Sie verhandeln über die Genehmigungsfähigkeit.
  • Sie schreiben den Terminplan fort, stellen Kostenberechnungen auf und führen diese weiter sowie fassen Ihre Ergebnisse stetig mit Erläuterungen in der Baudokumentation zusammen.

Besondere Leistungen in dieser Phase können sein: Alternativen inklusive Kostenuntersuchungen analysieren, Wirtschaftlichkeit berechnen, vertiefte Kostenberechnungen aufstellen und fortschreiben.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

In der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehören folgende Leistungen zu den Grundleistungen:

  • Sie erarbeiten notwendige Vorlagen und Nachweise und stellen diese für die Genehmigungen zusammen. Dabei beziehen Sie andere Beteiligte an der Planung mit ein.
  • Sie reichen die Unterlagen ein.
  • Sie ergänzen die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen oder passen diese an.

Zusätzlich können diese besonderen Leistungen erbracht werden: nachbarliche Zustimmung beschaffen, weitere Nachweise erstellen (zum Beispiel technischer, konstruktiver, bauphysikalischer Art), Bauherr:innen bei Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und ähnlichen Verfahren fachlich und organisatorisch unterstützen.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Während der Leistungsphase 5, der Ausführungsplanung, sind diese Grundleistungen wichtig:

  • Sie erarbeiten die Ausführungsplanung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Dabei berücksichtigen Sie die vorangegangene Entwurfs- und Genehmigungsplanung und weitere Vorgaben.
  • Sie fertigen Ausführungs-, Detail-, und Konstruktionszeichnungen an.
  • Sie gleichen die erforderlichen Montagepläne und baukonstruktiven Einbauten mit der Ausführungsplanung ab.
  • Sie teilen Ihre Arbeitsergebnisse weiterhin mit anderen Projektbeteiligten und schreiben den Terminplan fort.

Als besondere Leistungen gelten beispielsweise diese Tätigkeiten: detaillierte Objektbeschreibung erstellen, Ausführungspläne der bauausführenden Unternehmen prüfen, Pläne von Dritten kontrollieren (zum Beispiel Aufstellungspläne betriebstechnischer Anlagen), Raumbücher detailliert fortschreiben, beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) mitwirken.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

In der sechsten Leistungsphase tätigen Sie folgende Grundleistungen:

  • Sie stellen einen Vergabeterminplan auf.
  • Sie erstellen Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen und ermitteln Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung sowie der Planung anderer Fachkräfte.
  • Sie stimmen die Planung mit den Leistungsbeschreibungen der anderen Projektbeteiligten ab.
  • Sie ermitteln die Kosten anhand der von den Planer:innen bepreisten Leistungsverzeichnisse und vergleichen Sie mit der Kostenberechnung.
  • Sie stellen die Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammen.

Als besondere Leistungen können Sie erbringen: alternative Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche aufstellen, vergleichende Kostenübersichten erstellen.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

In der Leitungsphase 7, der Mitwirkung bei der Vergabe, zählt zu den Grundleistungen:

  • Sie koordinieren die Vergabe der Fachplaner.
  • Sie holen Angebote ein.
  • Sie prüfen und bewerten die Angebote, unter anderem auf Angemessenheit der Preise.
  • Sie führen Bietergespräche.
  • Sie erstellen Vergabevorschläge und dokumentieren das Vergabeverfahren.
  • Sie stellen die Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammen.
  • Sie vergleichen die Ausschreibungsergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen der Planer:innen und der Kostenberechnung.
  • Sie wirken bei der Auftragserteilung mit.

Als besondere Leistungen können Sie außerdem: Nebenangebote prüfen und bewerten, bei der Mittelabflussplanung helfen, Nachprüfungsverfahren fachlich vorbereiten und dabei mitwirken, Preisspiegel nach besonderen Anforderungen aufstellen, prüfen und bewerten.

Bauleiter auf der Baustelle © gettyimages/Westend61
Leistungsphase 8 – hoai © gettyimages/Westend61

In Leistungsphase 8 nach der HOAI stellen Sie sicher, dass das Objekt mängelfrei gebaut wird.

Leistungsphase 8: Objektüberwachung

In der Leistungsphase 8, der Objektüberwachung, sind folgende Grundleistungen zu erbringen:

  • Sie überwachen, dass die Objektausführung mit den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, weiteren Vorschriften und der Ausführungsplanung übereinstimmt.
  • Sie stellen die korrekte Ausführung der Tragwerke mit sehr geringer und geringer Planungsanforderung sicher.
  • Sie koordinieren weitere Beteiligte an der Objektüberwachung.
  • Sie dokumentieren den Bauablauf inklusive Bautagebuch.
  • Sie kümmern sich gemeinsam mit den ausführenden Unternehmen um das Aufmaß und prüfen dieses.
  • Sie führen die Rechnungsprüfung durch und vergleichen die Ergebnisse mit den Auftragssummen.
  • Sie kontrollieren die Kosten, indem Sie die Leistungsabrechnung mit den Vertragspreisen vergleichen.
  • Sie führen eine Kostenfeststellung durch, zum Beispiel nach DIN 276.
  • Sie organisieren die Abnahme der Bauleistungen und beziehen dabei weitere fachliche Beteiligte ein.
  • Sie pflegen die Baudokumentation systematisch und fügen Ihre zeichnerische Darstellungen sowie rechnerische Ergebnisse bei.
  • Sie übergeben das Objekt.
  • Sie listen Verjährungsansprüche für Mängelansprüche auf.
  • Sie überwachen die Beseitigung der festgestellten Mängel (Stichwort: Mängelmanagement).

Besondere Leistungen in dieser Phase sind: Kosten-, Kapazitäten-, Zahlungs- und Zeitpläne aufstellen, überwachen sowie fortschreiben, weitere Tätigkeiten als Bauleiter nach Landesrecht.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

In der neunten und letzten Leistungsphase, der Objektbetreuung, umfassen die Grundleistungen innerhalb der Verjährungsfrist:

  • Sie bewerten Gewährleistungsansprüche.
  • Sie begehen das Objekt zur Mängelfeststellung.
  • Sie wirken mit bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Als besondere Leistungen können Sie beispielsweise vereinbaren: Mängelbeseitigung überwachen, Gebäudebestandsdokumentation erstellen, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse aufstellen, Wartungs- und Pflegeanweisungen dokumentieren, Instandhaltungskonzept formulieren, Objekt überwachen und verwalten, Baubegehungen nach der Übergabe durchführen, Planungs- und Kostendaten aufbereiten.

Blick ins Gesetz: Leistungsphasen der HOAI

In diesem Artikel konnten wir Ihnen nur einen groben Überblick über die Leistungsphasen nach HOAI geben. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie den Volltext der HOAI 2021 studieren, in der alle Grundleistungen sowie besonderen Leistungen je nach Leistungsbild genaustens aufgeführt sind.

Effiziente Zusammenarbeit und qualitativ hochwertige Ergebnisse.

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